
Hilfe bei einer Fehlgeburt
Die Kosten für Hebammenhilfe bei und nach einer Fehlgeburt werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen!
Da Hebammenarbeit immer der Schweigepflicht unterliegt, ist es für uns selbstverständlich, dass die Inhalte der Hausbesuche nach einer Fehlgeburt und vertraulich behandelt werden.
Sie erreichen unsere Hebammen telefonisch oder persönlich während unserer Hebammensprechstunden oder Sie hinterlassen einfach eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter.