
Fragen & Antworten
Auf die Hebammenhilfe nach § 24d SGB V besteht für Versicherte während der Schwangerschaft ein Anspruch. Ebenfalls besteht im Wochenbett für die Zeit von bis zu zwölf Wochen nach der Entbindung ein Anspruch auf Hebammenhilfe. Über diesen Zeitraum hinaus besteht ausnahmsweise auch dann ein Anspruch, wenn die Mutter bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen des Säuglings eine Beratung benötigt.
Bei einem normalen Schwangerschaftsverlauf kann grundsätzlich jede Frau Ihr Kind im Geburtshaus Bella zur Welt bringen. Allerdings bieten wir im Geburtshaus Bella aktuell keine Geburten an (siehe Info auf Startseite).
Sie können zu uns kommen wenn Sie das Gefühl haben schwanger zu sein. Unsere Hebammen können eine Schwangerschaft bei Ihnen feststellen.
Das Geburtshaus Bella bietet eine sehr persönliche und intensive Betreuung der Schwangeren und ihrer Familie vor und nach der Geburt an.
Ja. Alle in den Mutterschaftsrichtlinien festgelegten und im Mutterpass vorgesehenen Untersuchungen werden bei uns im Geburtshaus durchgeführt.
Selbstverständlich beraten und betreuen wir Sie auch in diesem Fall.
Die Kosten der Beratungen, der Schwangerschaftsvorsorge, der Geburt und der Wochenbettbetreuung werden vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Selbstverständlich nicht. Informieren Sie sich hierzu ausführlich bei unseren Hebammen.