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Hilfe bei einer Fehlgeburt

Die Kosten für Hebammenhilfe bei und nach einer Fehlgeburt werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen!

Da Hebammenarbeit immer der Schweigepflicht unterliegt, ist es für uns selbstverständlich, dass die Inhalte der Hausbesuche nach einer Fehlgeburt und vertraulich behandelt werden.

Fehlgeburten geschehen häufiger als allgemein bekannt ist. Die Dunkelziffer der nicht erfassten Fehlgeburten wird als hoch angenommen. Man vermutet sogar ein Verhältnis von zwei Aborten zu einer Geburt.

 

Als eine Fehlgeburt oder auch einen Abort bezeichnet man eine Geburt in einem Schwangerschaftsalter in welchem das Ungeborene außerhalb des Mutterleibes nicht überleben kann und somit vor oder während der Geburt stirbt.

Manchmal handelt es sich um einen sehr frühen Moment, in dem die Mutter selbst noch nicht weiß, dass sie schwanger ist.

 

Manchmal hat vielleicht die erste große Freude schon eingesetzt und dieses Ereignis kommt wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Ein vielleicht schon weit im Voraus gedachter Lebensbogen kann plötzlich so nicht mehr zu Ende geführt werden. Dies kann sehr schmerzhaft sein.

Die Hebamme steht ihrer Schwangeren sowohl vor, während, als auch nach einem traurigen er-Lebnis zur Seite. Der Umfang der benötigten Leistungen ist von Frau zu Frau unterschiedlich, je nach den persönlichen Bedürfnissen.

 

Diese können Beratungsgespräche aber auch die Betreuung und Begleitung bei körperlichen Veränderungsprozessen umfassen. Die Frau kann nach einer Fehlgeburt Hausbesuche in gleicher Regelmässigkeit und Dauer wie bei einer normalen Geburt in Anspruch nehmen!

Sie erreichen unsere Hebammen telefonisch oder persönlich während unserer Hebammensprechstunden oder Sie hinterlassen einfach eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter.