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Fragen & Antworten

Ab wann habe ich Anspruch auf Hebammenhilfe nach § 24d SGB V?

Auf die Hebammenhilfe nach § 24d SGB V besteht für Versicherte während der Schwangerschaft ein Anspruch. Ebenfalls besteht im Wochenbett für die Zeit von bis zu zwölf Wochen nach der Entbindung ein Anspruch auf Hebammenhilfe. Über diesen Zeitraum hinaus besteht ausnahmsweise auch dann ein Anspruch, wenn die Mutter bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen des Säuglings eine Beratung benötigt.

Kann jede Frau Ihr Baby im Geburtshaus Bella zur Welt bringen?

Bei einem normalen Schwangerschaftsverlauf kann grundsätzlich jede Frau Ihr Kind im Geburtshaus Bella zur Welt bringen. Allerdings bieten wir im Geburtshaus Bella aktuell keine Geburten an (siehe Info auf Startseite).

Ab wann kann kann ich zu einer Hebamme ins Geburtshaus Bella gehen?

Sie können zu uns kommen wenn Sie das Gefühl haben schwanger zu sein. Unsere Hebammen können eine Schwangerschaft bei Ihnen feststellen.

Was sind die Hauptunterschiede des Geburtshauses Bella im Vergleich zu einer Klinik?

Das Geburtshaus Bella bietet eine sehr persönliche und intensive Betreuung der Schwangeren und ihrer Familie vor und nach der Geburt an.

Kann ich zur Schwangerschaftsvorsorge ins Geburtshaus Bella gehen?

Ja. Alle in den Mutterschaftsrichtlinien festgelegten und im Mutterpass vorgesehenen Untersuchungen werden bei uns im Geburtshaus durchgeführt.

Kann ich auch wenn ich mein Baby in der Klinik zur Welt bringen möchte zur Schwangerschaftsvorsorge ins Geburtshaus Bella gehen?

Selbstverständlich beraten und betreuen wir Sie auch in diesem Fall.

Werden die Kosten der gesamten Beratung und Betreuung im Geburtshaus Bella von meiner Krankenkasse übernommen?

Die Kosten der Beratungen, der Schwangerschaftsvorsorge, der Geburt und der Wochenbettbetreuung werden vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Ist eine Frau über 30 eine Risikoschwangere?

Selbstverständlich nicht. Informieren Sie sich hierzu ausführlich bei unseren Hebammen.